Den Antrag auf Verleihung der Ehrennadeln finden Sie unter:

Der KSV - Ehrungen  - Ehrungsantrag KSV

 

§ 1 (Grundsatz)

Der Kreissportverband Plön e.V. (KSV) würdigt gemäß § 6 seiner Satzung vom 11. Juni 2022 Verdienste um den Sport durch
1) Ehrengaben
2) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
3) Ernennung zum Ehrenmitglied
4) Verleihung von Ehrennadeln
5) Verleihung von Ehrentellern

§ 2 (Ehrengaben)

Ehrengaben des KSV erhalten Kreisfachverbände und Vereine aus Anlass ihres 25 jährigen Gründungsjubiläums und danach zum 50., 75., 100. sowie in darauf folgenden 25 – Jahresabschnitten.

§ 3 (Ernennungen)

1. Ehrenvorsitzender: Zu Ehrenvorsitzenden können auf Vorschlag des Vorstandes und durch Beschluss des Verbandstages nur Personen ernannt werden, die das Amt des Vorsitzenden des KSV bekleidet haben. Ehrenvorsitzende haben Sitz und Stimme beim Verbandstag des KSV.
2. Ehrenmitglied: Der KSV kann Funktionsträger, die sich im KSV Plön in besonders hohem Maße um den Sport verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Ehrenrat auf Vorschlag des Vorstandes. An der Sitzung des Ehrenrates nimmt der Vorsitzende oder ein Stellvertreter mit beratender Stimme teil.

§ 4 (Ehrennadeln)

1. Die bronzene Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 10jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
2. Die silberne Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 15jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
3. Die goldene Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 20jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
4. Zwischen den unter 1. – 3. beschriebenen Ehrungen ist ein Abstand von mindestens 5 Jahren einzuhalten.
5. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§ 5 (Ehrenteller)

Der Ehrenteller des KSV kann an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise Verdienste um den Sport im Kreis Plön erworben haben.

§ 6 (Verleihung)

Die Ehrungen und Auszeichnungen erfolgen, nach Beschluss durch den Vorstand des KSV Plön oder durch ein besonders beauftragtes Organ, in der Regel im Rahmen des Kreissportverbandstages.

§ 7 (Aushändigung)

Über Ehrungen und Auszeichnungen werden Urkunden ausgehändigt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Verbandsheft des KSV Plön.

Diese Ordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Kreissportverbandstag am
11. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 31. März 2012 außer Kraft.

Gerlinde Müller                                                              Frank Köpke
Vorsitzende                                                                     stellv. Vorsitzender