Die Arbeit unseres Kreissportverbandes Plön e.V. wird seit mehreren Jahrzehnten mit einem jährlichen Zuschuss durch den Kreis Plön unterstützt.

Bis einschließlich 2003 wurde die Höhe dieser Förderung durch den Kreistag im Rahmen der jeweiligen Haushaltssitzung beschlossen. Seit dem 01.01.2004 besteht zwischen dem Kreis Plön und dem Kreissportverband ein Fördervertrag, der die Fördersumme für die Dauer der Vertragslaufzeit festschreibt. Der Plöner Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 einstimmig beschlossen, den Fördervertrag für weitere drei Jahre zu verlängern und den Förderbetrag auf 229.000 € pro Jahr zu erhöhen.

                                   Vertrag 2

Zur Vertragsunterzeichnung kamen nun Landrat Björn Demmin, Gerlinde Müller, Vorsitzende des Kreissportverbandes e. V. und Schatzmeister Jan Lentz, im Plöner Kreishaus zusammen.

„Ich freue mich, dass der Plöner Kreistag die Arbeit des Kreissportverbandes mit dieser einstimmigen Vertragsverlängerung honoriert“, freut sich Landrat Björn Demmin. „Damit ist der Kreissportverband in der Lage, das umfangreiche Förderprogramm für Vereine und Verbände im Kreis Plön aufrechtzuerhalten.“

Wir als Kreissportverband bedanken uns sehr beim Plöner Kreistag für das in uns gesetzte Vertrauen! Die finanzielle Sicherheit der nächsten drei Jahre ermöglicht es, unsere vielartigen Förderungen der uns angeschlossenen Vereine und Fachverbände weiter ausbauen zu können und noch mehr. Durch die Erhöhung der Mittel ist es möglich, weitere, wichtige Programme wie „Aktiv im Kinderschutz“ mit aufzunehmen.

Übernommen vom LSV Schleswig-Holstein

Antragszeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert:
Härtefall-Hilfen für den Sport - Richtlinie zur Beantragung online auf der Homepage des Innenministeriums
Der Antragszeitraum für den Härtefallfonds Energie wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert!
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 15. Dezember 2022 die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise (Härtefallfonds Energie Sport)“ veröffentlicht. Diese trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Für die Förderung stehen 9 Millionen Euro zur Verfügung, die im Windhundverfahren vergeben werden.

Die Richtlinie und den Antragsvordruck nebst Anlagen finden Sie hier: