Den Antrag auf Verleihung der Ehrennadeln finden Sie unter:

Der KSV - Ehrungen  - Ehrungsantrag KSV

 

§ 1 (Grundsatz)

Der Kreissportverband Plön e.V. (KSV) würdigt gemäß § 6 seiner Satzung vom 11. Juni 2022 Verdienste um den Sport durch
1) Ehrengaben
2) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
3) Ernennung zum Ehrenmitglied
4) Verleihung von Ehrennadeln
5) Verleihung von Ehrentellern

§ 2 (Ehrengaben)

Ehrengaben des KSV erhalten Kreisfachverbände und Vereine aus Anlass ihres 25 jährigen Gründungsjubiläums und danach zum 50., 75., 100. sowie in darauf folgenden 25 – Jahresabschnitten.

§ 3 (Ernennungen)

1. Ehrenvorsitzender: Zu Ehrenvorsitzenden können auf Vorschlag des Vorstandes und durch Beschluss des Verbandstages nur Personen ernannt werden, die das Amt des Vorsitzenden des KSV bekleidet haben. Ehrenvorsitzende haben Sitz und Stimme beim Verbandstag des KSV.
2. Ehrenmitglied: Der KSV kann Funktionsträger, die sich im KSV Plön in besonders hohem Maße um den Sport verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Ehrenrat auf Vorschlag des Vorstandes. An der Sitzung des Ehrenrates nimmt der Vorsitzende oder ein Stellvertreter mit beratender Stimme teil.

§ 4 (Ehrennadeln)

1. Die bronzene Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 10jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
2. Die silberne Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 15jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
3. Die goldene Ehrennadel des KSV wird verliehen für mindestens 20jährige ehrenamtliche Vorstandstätigkeit im KSV, in einem Kreisfachverband oder einem Verein.
4. Zwischen den unter 1. – 3. beschriebenen Ehrungen ist ein Abstand von mindestens 5 Jahren einzuhalten.
5. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§ 5 (Ehrenteller)

Der Ehrenteller des KSV kann an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise Verdienste um den Sport im Kreis Plön erworben haben.

§ 6 (Verleihung)

Die Ehrungen und Auszeichnungen erfolgen, nach Beschluss durch den Vorstand des KSV Plön oder durch ein besonders beauftragtes Organ, in der Regel im Rahmen des Kreissportverbandstages.

§ 7 (Aushändigung)

Über Ehrungen und Auszeichnungen werden Urkunden ausgehändigt.
Die Veröffentlichung erfolgt im Verbandsheft des KSV Plön.

Diese Ordnung tritt nach Beschlussfassung durch den Kreissportverbandstag am
11. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 31. März 2012 außer Kraft.

Gerlinde Müller                                                              Frank Köpke
Vorsitzende                                                                     stellv. Vorsitzender

 

 

Verein/Schule/BW 
Name                  
Telefon E-Mail
TSV Germ. Ascheberg Günter Konen 04526/741 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SV Fortuna Bösdorf Günter Sackner 04522/9166 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Dannau Andreas Bahr 04383/1484 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ASV Dersau Gerd Kummutat 04522/8229 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 ASV Dersau Andreas Biss
04526/1820 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
WSV Dörnick H.J. Bornholdt 04526/8858 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Heikendorfer SV Manuela Brandt
0172 5244818
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SC Kaköhl/SC Lütjenburg Stephan Probe 0151 12764039 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SC Kalübbe Annette Joost 04526/8352 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SV Kirchbarkau Urte Harder 04302/1021 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Klausdorf Uta Weber 0431/711674 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Klausdorf Karl-Heinz Wiese
04307/824538 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TV Laboe Eckhard Roespel 04343/8751 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Lütjenburg Dieter Paustian 04381/7180 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SV Mönkeberg Cordula Reddig
0431/6673566 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Plön Jana Czoeczock
04522/2985 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Plön Uta Götze   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Plön bewegt Nicole Meyer
 04342/9686 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Preetzer TSV Erika Zabel 04342/4269 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SV Probsteierhagen Britta Winkel         
04348/8126 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSG CC Schönkirchen Stefan Wabroschek
04348/7470  
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSG CC Schönkirchen Geschäftsstelle
 04348/8180  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Raisdorfer TSV Matthias Meyer
04307/1011 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Schönberg Anja Eggert
04344/6188 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Schönberg Vereine-GST 04344/3155 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
TSV Wankendorf Sandra Henningsen
04326/1553
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 TSV Wankendorf Jörg Engelmann 04323/6024 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Meldung der erfolgreichen Sportler

für das Jahr 2022 bitte bis zum 15. Januar 2023

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Ehrung auf Kreisebene

 

Norddeutsche Meisterschaften 1. Platz
Deutsche Meisterschaften 1. - 3. Platz
Europameisterschaften 1. - 6. Platz
Weltmeisterschaften
Qualifikation für die Olympischen Spiele
1. - 6. Platz

Unterlagen:

 

Wichtig: Es muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Diese ist von jedem Teilnehmer auch eigenhändig zu unterschreiben.

Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss mindestens drei Verpflegungstage umfassen, wobei An- und Abreisetag als ein voller förderungsfähiger Tag gerechnet werden.

Im Regelfall müssen mindestens 7 Personen teilnehmen.

Die TeilnehmerInnen dürfen nicht über 27 Jahre alt sein.

Gefördert werden nur TeilnehmerInnen, die ihren Wohnsitz im Kreis Plön haben.

Pro 7 Teilnehmer wird ein Leiter/Betreuer (über 27 Jahre) mit bezuschusst.

Es werden drei unterschiedliche Zuwendungen gewährt:

a) für In- und Auslandsfahrten je Tag und Teilnehmer*in                                             2,50 €

b) für internationale Begegnungen, die im Ausland stattfinden,
    je Tag und Teilnehmer*in aus dem Kreis Plön                                                         4,00 €

c) für internationale Begegnungen, die im Inland stattfinden
    je Tag und ausländischem/r Besucher*in                                                                7,00 €

Der Antrag wird mit der Teilnehmerliste und den entsprechenden Einladungen eingereicht.

Es gilt die Ausschlussfrist: 15. November des Jahres

Unterlagen:

 

 

Zuschuss für lizenzierte Trainer / Übungsleiter

Auch in 2025 stehen Mittel für die Zahlung von Zuschüssen für die Vereine und Verbände zur Verfügung, die lizenzierte Übungsleiter/Trainer gegen Aufwandsentschädigung beschäftigen.
Sie können Sie unter "Download Formulare" oder s.o. herunterladen.
Geben Sie das Formular vollständig ausgefüllt bis zum

15. Oktober 2025

an uns zurück. Wir bitten Sie, nur diesen Vordruck zu verwenden und den Termin unbedingt einzuhalten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Zuschüsse können nur für Übungsleiter/Trainer gezahlt werden, die eine gültige Lizenz besitzen oder ausgebildete Sport- oder Gymnastiklehrer sind. Die gültigen Lizenzen fügen Sie bitte immer in Kopie dem Antrag bei.
Unvollständig ausgefüllte Vordrucke und Anträge ohne gültige Lizenz werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Bildungswerk für die Verlängerung zuständig ist.

Die jährliche Gesamtstundenzahl ist für jeden Übungsleiter/Trainer genau auszurechnen, auch wenn er/sie nur einen Teil des Jahres beschäftigt war (Spalten 5 u. 6). Stichprobenartige Prüfungen haben gezeigt, dass die Zahl der Ül.-Stunden nicht immer korrekt angegeben worden ist.
Es zählen nur die geleisteten Trainingsstunden. Andere Tätigkeiten, wie z.B. Vorbereitungszeiten, Punktspiele, Spielerbeobachtungen, Spielbesprechungen, Trainingslager usw. sind nicht zuschussfähig.

Pro gegebener, anerkannter Stunde wird ein Zuschuss in Höhe von zurzeit 1,75 € gewährt, lt Vorstandsbeschluss vom 20. November 2023.

Für eine Gesamtstundenzahl ab 225 bis einschl. 319 Stunden wird ab 2015 eine Plausibilitätserklärung abgefordert. Diese ist vom Übungsleiter/Trainer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.

Ab 320 Stunden jährlich fügen Sie bitte eine nach Tagen und Stunden exakte Aufstellung bei.

Der Zuschussantrag muss vom Vereinsvorsitzenden und dem Kassenwart unterschrieben werden.
Gemeinsam übernehmen Sie die Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit der eingereichten Abrechnung.

Falls Zuschüsse für mehrere Übungsleiter beantragt werden, müssen die Spalten 6 und 7 addiert werden.
Die geforderten Angaben dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung und werden ggf. vom Kreis Plön überprüft. Unvollständige oder falsche Angaben erschweren die Bearbeitung und setzen den Verein der Gefahr aus, von der Bewilligung ausgeschlossen zu werden.

 

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