Aufgepasst und hingehört hieß es am 11.10.2025 im Jugendzentrum „Wasserturm“ der Stadt Preetz. Der Kreissportverband Plön (KSV Plön) bot ein Workshop zum Thema „Gespräche führen im Kontext einer Kindeswohlgefährdung“ an. Die Referentin Anne Wittern vom Kinderschutzzentrum Kiel und überregional führte die 14 TeilnehmerInnen aus Vereinen und einer KiTa durch die Themeninhalte. Es gab einen Einstieg in die Thematik der Kindeswohlgefährdung sowie die Gesetzesgrundlagen und deren Bedeutung. Die Aufgaben und Pflichten eines Vereins im Bereich einer Kindeswohlgefährdung wurden erläutert.
Der Kinder- und Jugendschutz ist laut § 1 Abs. 2 SGB VIII eine Aufgabe der Gesellschaft.
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Somit ist bereits seit Jahren im Gesetz verankert, dass Kinder- und Jugendschutz uns alle etwas angeht.
Anne Wittern beschrieb die Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) und die Gesetzesgrundlage über die Einbeziehung einer InsoFa, die laut § 8b SGB VIII auch EhrenamtlerInnen aus Sportvereinen kostenlos nutzen können. Themeninhalte einer Beratung einer InsoFa durch das Kinderschutzzentrum Kiel und überregional sind wie folgt:
- Gefährdungseinschätzung
- Vorbereitungen des Gesprächs mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen
- Planung der nächsten Schritte bezüglich möglicher Hilfsangebote für Kinder und Eltern
- ggf. Unterstützung bei der Einbeziehung des Jugendamtes und/oder anderer Fachkräfte
- Klärung des „dauerhaften schlechten Bauchgefühls“
- Beratung zu internen Abläufen in Einrichtungen/Vereinen
- Klärung allgemeiner fachlicher Fragen.
Anne Wittern demonstrierte aus psychologischer Sicht die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Hierbei wurde verdeutlicht, dass Kinder/Jugendliche ein festes Band zwischen ihren Eltern haben. Bei Ausübung von jeglicher Gewalt wird das Band geschädigt. Bei Verarbeitung solcher Beziehungseinschnitte kann das Band repariert werden jedoch bleibt immer ein Knoten oder eine „geflickte“ Stelle zurück.

In kleinen Rollenspielen wurden Kontaktaufnahmen mit einem Kind oder einem Jugendlichen in zweier Gruppen nachgespielt. Zwei Arten von Kontaktaufnahme bei einem auffälligen Verhalten eines Kindes wurden nachgespielt. Beim ersten Durchlauf sollte der Grund des auffälligen Verhaltens auf schnellste Weise unbedingt herausgefunden werden. Beim zweiten Durchlauf durften vom Gesprächspartner des spielenden Kindes keinerlei Fragen gestellt werden. Dies war eine echte Herausforderung. Ich- und Du Botschaften wurden gesendet und das Kind/der Jugendliche in seiner Gefühlswelt wahrgenommen. Im Anschluss wurde diese Übung mit den TeilnehmerInnen reflektiert und mögliche Gesprächsinhalte und Vorgehensweisen erarbeitet.
Svenja Heindorf, Ansprechpartnerin im Kinder- und Jugendschutz des KSV Plön erläuterte Neuigkeiten in Bezug auf die Gesetzesänderungen. Zum 1. Juli 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen sexueller Gewalt an Kinder und Jugendlichen“ (UBSKM) in Kraft getreten. Darin wird unter anderem geregelt, dass Schutzkonzepte verpflichtend in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe vorhanden sein müssen. Die deutsche Sportjugend (dsj) und die Sportjugend SH (sjsh) prüfen derzeit, ob auch die Sportvereine in die Verpflichtung genommen werden sollen.

Die Teilnehmer sprachen im Anschluss von positiven „AHA- Effekten“ und einen sicheren Umgang in der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Die TeilnehmerInnen wünschten sich weitere Einblicke in die Gesprächsführung mit Eltern und auch „GefährderInnen“.
Svenja Heindorf
Ansprechpartnerin im Kinder- und Jugendschutz
