
„Fass mich nicht an“ oder „Stopp“ hallte es am 29.11.2025 durch die Räume des Jugendzentrums „Wasserturm“ in Preetz. Der Kreissportverband Plön führte in Kooperation mit dem Jugendzentrum einen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs für Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren durch. In den Kursen lernten die Kinder und Jugendlichen spielerisch wie sie selbstbewusst auftreten, Nähe und Distanz sowie eigene Grenzen setzen und diese wahren. Thematisiert wurde aber auch der Unterschied zwischen Respekt und Angst sowie Mimik, Gestik und Körpersprache. Die TeilnehmerInnen lernten Blickkontakte auszuhalten und ihren eigenen Körper in Stresssituationen genau zu beobachten.
Die Reaktionswege bei drohender Gewalt wurden durch kleine Übungen erlernt und Verhaltensweisen erprobt. Hierbei wurde deutlich gemacht, dass eine Nichtbeachtung von drohender Gewalt diese nicht verhindert. Wichtig ist es, die Bedrohung zu erkennen und verhältnismäßig zu reagieren.
Es wurden die Situationen in drei Phasen der Verteidigung eingeteilt. Stimme erheben („Fass mich nicht an“) – körperliche Selbstverteidigung (Armgriffabwehr) – Vorwarnung und Notwehr in Verhältnismäßigkeit. Im Anschluss wurden Selbstverteidigungsformen ohne große Kraftaufwendung mit großer und schneller Wirkung geübt. Hierbei kommt es auf die richtige Reaktions- und Hebeltechnik an. Besprochen wurde auch die Reaktion bei einer deutlichen körperlichen Überlegenheit. Wichtig ist es, die Situation einzustufen und sich für „Kampf“ oder „Flucht zu entscheiden.
Durch den großen Andrang der Anmeldungen möchte der Kreissportverband Plön auch im kommenden Jahr wieder Kurse für Kinder- und Jugendliche anbieten.
Svenja Heindorf
Aufgepasst und hingehört hieß es am 11.10.2025 im Jugendzentrum „Wasserturm“ der Stadt Preetz. Der Kreissportverband Plön (KSV Plön) bot einen Workshop zum Thema „Gespräche führen im Kontext einer Kindeswohlgefährdung“ an.

Die Referentin Anne Wittern vom Kinderschutzzentrum Kiel und überregional führte die 14 TeilnehmerInnen aus Vereinen und einer KiTa durch die Themeninhalte. Es gab einen Einstieg in die Thematik der Kindeswohlgefährdung sowie die Gesetzesgrundlagen und deren Bedeutung. Die Aufgaben und Pflichten eines Vereins im Bereich einer Kindeswohlgefährdung wurden erläutert. Der Kinder- und Jugendschutz ist laut § 1 Abs. 2 SGB VIII eine Aufgabe der Gesellschaft.
Weiterlesen: Workshop „Gespräche führen im Kontext einer Kindeswohlgefährdung“
Am 19.07.2025 richtete der Kreissportverband Plön in Kooperation mit dem Amt für Familie und Jugend des Kreises Plön einen Workshop zum Thema Kindeswohlgefährdung aus. Marc Ruddies, Amtsleiter des „Jugendamtes“ des Kreises Plön, führte die 14 TeilnehmerInnen mit praktischen Übungen und theoretischen Vorträgen durch das Thema. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen oder sein Vermögen durch…
- missbräuchliche Ausübung (durch aktives Handeln)
- Vernachlässigung z.B. durch Unterlassen
- unverschuldetes Versagen der Personensorgeberechtigten (Behinderungen der „Eltern“, Suchterkrankungen etc.) oder
- durch das Verhalten eines Dritten vorliegt und
die Personensorgeberechtigten nicht gewillt oder nicht in der Lage sind die Gefahr abzuwenden. Hierbei unterscheidet man zwischen Vernachlässigung aktiv und passiv, körperliche Gewalt, seelische Gewalt und sexueller Gewalt.
Weiterlesen: Schaust du Hin?! – Kinder- und Jugendschutz nach innen und außen „Kindeswohlgefährdung“